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Corona und wie man die Demokratie mit Füssen tritt

Der vorläufige „Höhepunkt“: Das Demonstrationsverbot in Berlin

Wir haben seit Beginn der Coronakrise mehrfach auf die Gefahren für die Demokratie und den Rechtsstaat durch das Handeln der Politik hingewiesen. Nun ist ein vorläufiger, weiterer negativer Höhepunkt erreicht: Der Berliner Polizeipräsident hatte – sicher nicht ohne sich beim SPD-Innensenator rückzuversichern -  eine für 29.8.2020 angemeldete Demonstration gegen die staatlichen Coronabeschränkungen verboten.

Begründung: Bei der Demonstration könnte gegen die staatlichen Regelungen verstossen werden. Das bedeutet: Bund und Länder erlassen Regelungen unterhalb der förmlichen Gesetze als Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen). Darin werden Anordnungen und Verbote aufgestellt, wie z.B. Abstand halten, Masken tragen, Verbot grösserer, auch kultureller Veranstaltungen.Demonstrationen gegen dieses zum Teil unverhältnismässig rigide staatliche Handeln werden mit der Begründung verboten, gegen dieses könne verstossen werden.

Also: Die Regierungen haben einen Weg gefunden, um ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren Regelungen aufzustellen, gegen die faktisch nach ihrer Ansicht nicht demonstriert werden darf. Das alles kommt von einer sozialdemokratisch-grünen- kommunistischen Berliner Landesregierung! Demokratie wird offensichtlich über alle Parteigrenzen hinweg mit Füssen getreten.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Verbote aufgehoben, das Oberverwaltungsgericht die Aufhebung bestätigt. Die Demonstration fand statt. Die Gerichte haben also  ein Zeichen für Demokratie und Rechtsstaat gesetzt.

Die Polizei wiederum hat dann die Demonstration u.a. wegen Nichteinhaltens der Abstandsregelungen und aus weiteren Gründen aufgelöst. Der Berliner SPD- Innensenator hatte von Anfang an die These vertreten, er wolle nicht zulassen, dass Berlin eine Bühne für „Corona-Leugner, Reichbürger und Rechtsextremisten“ werde.

Unerträglich ist es, wenn eine kleine, radikale Gruppe – es waren ca. 400 von insgesamt 40.000 demonstrierenden Menschen – mit Fahnen in den Farben des Nationalsozialismus versucht hat, gewaltsam in das Reichtags-/Bundestagsgebäude einzudringen. Wie konnten Einsatzleiter der Polizei, deren Präsident und der politisch verantwortliche Innensenator so unsorgfältig und lasch beim Schutz des Parlamentsgebäudes sein? War ihnen das nicht wichtig genug oder sind sie nur unfähig? Warum tritt weder der Innensenator noch der Polizeipräsident zurück?

Das alles entlarvt Vieles in Politik und Gesellschaft. Leider ist nicht zu verhindern, dass extremistische Organisationen die Gelegenheit nutzen, um der Demokratie zu schaden, indem sie Situationen wie Corona und derartige Kundgebungen  missbrauchen. Aber es gibt auch viele Mediziner und andere Fachleute, die Corana  anders einschätzen und völlig andere staatliche Massnahmen vorschlagen als die Regierenden sie angeordnet haben. Auch solche ehrbaren, um eine offene Diskussion bemühten Fachleute als Corona-Leugner zu diskreditieren, darf in einer Demokratie nicht sein. Besonnene und kluge Politiker hätten viele unverhältnismässige Massnahmen nicht getroffen. Und wenn sie sie angeordnet hätten, hätten sie sie sofort zurückgenommen, sobald sich herausstellte, dass sie von Anfang an unverhältnismässig waren. Man erinnere sich nur daran, dass Regeln einfachster menschlicher Vernunft missachtet wurden: In Bayern und anderen Bundesländern z.B. wurde ohne Sinn und Verstand bei Wiederöffnung der Landengeschäfte eine Beschränkung auf solche bis 800 qm Verkaufsfläche angeordnet. Mehrere Gerichte haben diese Beschränkung aufgehoben, weil die Ansteckung in grösseren Geschäften bei beschränkter Zahl der Kunden eher geringer ist. Konnte die Politik solche einfachen Fakten nicht erkennen? Oder war es pure Angst, nicht zu viel zu erlauben, damit das vorher überzogene Handeln nicht so stark auffiel?

Die Politiker müssen doch wissen: Wenn man die Menschen wie in Bayern, 5 weiteren Bundesländern und in Österreich durch Ausgangssperren knechtet statt nur Kontaktverbote anzuordnen und wenn die Politik z.B. kulturelle Veranstaltungen generell und auf unabsehbare Zeit verbietet, provoziert man Demonstrationen. Man bereitet auch den Feinden der Demokratie ein Feld, die die Enttäuschung der Bevölkerung über die Politik nutzen. Österreich hat immerhin die Salzburger Festspiele unter strengen Auflagen erlaubt und ein Zeichen gesetzt. Angesteckt hat sich offenbar niemand.

 

Wie die staatliche Willkür  begann

Wir erinnern uns: Ende März ist der bayerische Ministerpräsident Söder gezielt zwei Tage vor all seinen Amtskollegen vorgeprescht und hat für Bayern einen rigorosen Shut down verkündet und die schwersten Grundrechtseingriffe, ist in der Bundesrepublik Deutschland jemals gab, flächendeckend angeordnet: Ausgangssperren statt der ebenso wirksamen Kontaktverbote, Schliessung eines Grossteils der Handelsgeschäfte und der Gastronomie- und Hotelbetriebe für nicht geschäftliche Zwecke und weiteres mehr, alles ohne zeitliche Begrenzung.

Dies alles geschah in aller Hast und Eile mittels einer schlampig verfassten Allgemeinverfügung, also eines Verwaltungsakts. Verboten wurde in Bayern schon das Verlassen der Wohnung, nicht nur das Verlassen des eigenen Grundstücks. Dabei konnte niemand infiziert werden, wenn sich der Eigentümer eines Einfamilienhauses (grundlos) in seinem Garten aufhielt. Der zuständigen bayerischen Gesundheitsministerin, die allerdings eine marionettenmässige Rolle gegenüber dem Ministerpräsidenten hat, den zahlreichen Volljuristen im Kabinett und auch nicht dem Ministerpräsidenten, der zwar nur ein erstes Examen hat und kein Volljuristen ist, ist das offenbar nicht aufgefallen. Wie viele Existenzen vernichtet werden und ob durch weniger rigorose Massnahmen weniger Schaden entstanden wäre, schien nicht wichtig.

Der Wunsch nach politischer Profilierung rechtfertigt selbstverständlich keine Grundrechtsverstösse. Leider ist der Verfassungsgerichtshof Bayerns, wie alle Landesverfassungsgerichtshöfe vor allem mit Richtern besetzt, die wenig oder nichts von der Verfassung und Grundrechten verstehen; denn ausser im Bundesverfassungsgericht spielen diese im Rechtsalltag bei den meisten Gerichten bedauerlicherweise nur eine marginale Rolle. Wenn der Präsident des Oberlandesgerichts München, eines Zivilgerichts also, kraft Amtes Präsident des bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist und wenn man dessen weitere Besetzung anschaut, kann man sich die fehlenden verfassungsrechtlichen Erfahrungen so mancher Richter leicht vorstellen. So hat  der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Massnahmen der bayerischen Staatsregierung einige Male massiv aufgehoben, nicht der Verfassungsgerichshof.

Einzelne Verfassungsgerichtshöfe anderer Bundesländer waren deutlich mutiger und grundrechtsfreundlicher. Aber: Alle staatlichen Organe und damit auch die Landesregierungen haben die jeweilige Landesverfassung und das Grundgesetz und an erster Stelle  die Grundrechte der Bürger zu achten und zu schützen.

 

Das Gegenteil des Schutzes der Grundrechte der Bürger ist geschehen

Die Begründung für die massiven Grundrechtsbeschränkungen und vor allem ihr viel zu langes Aufrechterhalten sind ein rechtsstaatlicher Skandal. Da die verantwortlichen Politiker viel zu wenig über das Coronavirus wussten, erklärten sie zunächst als Ziel, es gelte eine Überlastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern zu verhindern. Nachdem in über 90 % aller Krankenhäuser in den Intensivstationen und generell wegen abgesagter anderer Behandlungen viele Betten leer standen, hatte sich diese Begründung in Luft aufgelöst. Statt Massnahmen zu lockern, und an erster Stelle die von Anfang an unverhältnismäßige Ausgangssperre aufzuheben, wurden neue Gefährdungspotenziale erfunden.

Der bis dahin völlig unbekannte und unbedeutende Tierarzt und Leiter des Robert-Koch-Instituts Prof. Wieler und ein ebenso  unbekannter Labormediziner und Virologe Prof. Drosten wurden von der Politik und den Medien  zu den massgeblichen Verkündern der neuen Masstäbe und täglicher Schreckensbotschaften emporgehoben: Nunmehr sollte es wichtig sein, dass ein Infizierter nicht mehr als einen Menschen ansteckt. Selten hat man einen solchen Unsinn gehört. Wenn in einem Unternehmen in Nordrhein-Westphalen an einem Tag viele Menschen infiziert werden und in Quarantäne gehen, kann sich aufgrund dieses Geschehens das Virus ausserhalb dieses Betriebs und schon gar nicht in anderen Regionen und Ländern verbreiten. Zudem wurde nicht gesagt, welcher Prozentsatz der Infizierten und Angesteckten tatsächlich krank wird oder gar einer Intensivbehandlung bedarf. Wir alle erinnern uns an das Gestottere der deutschen Bundeskanzlerin im staatlichen Fernsehen, was geschehe, wenn einer einen anstecke……!! Sie schien nicht zu verstehen, was die Aussage bedeuten sollte.

Erst Monate, nachdem offensichtlich keine Überlastung der Intensivstationen und keine prozentual ins Gewicht fallende Ansteckung der deutschen Bevölkerung eingetreten war, wurden die einschneidensten Maßnahmen aufgehoben.

 

Zuckerbrot für Teile der Wirtschaft – auch Maharadschas streuten gelegentlich Gold unter das Not leidende Volk zur Besänftigung

Damit die undifferenzierte, weitgehend überflüssige Stilllegung weiter Teile der Wirtschaft nicht sogleich, sondern nur mit Verzögerung zu grosser Arbeitslosigkeit führt, wurden nach Gutsherrenart finanzielle Wohltaten verteilt. Mit Kurzarbeitergeld wurden Unternehmen auch wirtschaftlich sinnlose Weiterbeschäftigungen erleichtert. Die Massnahme soll nach Beschluss der Regierungsparteien erheblich verlängert werden. Das kostet weite Zig-Milliarden Euro, die die dann überlebenden Unternehmen und gut verdienenden Steuerzahler aufbringen müssen, bis mindestens in die nächste Generation. Nur ein Bruchteil der Uberbrückungshilfen für Unternehmen, die wegen Corona Umsatzeinbrüche hatten, konnte abgerufen werden, weil die Voraussetzungen viel wenig zielgenau waren und sind.

Ganze Berufsgruppen wurden in den finanziellen Ruin getrieben. Dazu gehört ein Grossteil der ca. zwei Millionen freischaffender Künstler aller Art. Ungezählt und vergessen sind all diejenigen, die Hilfe nur erhalten, nachdem sie ihr gesamtes Vermögen, einschliesslich dessen, was sie für Altersvorsorge- dringend nötig angesichts der Niedrigrenten - über viele Jahre angespart haben. Die Politik gibt lieber Grosskonzernen Milliarden; so vermeidet man die in den Medien immer als Schreckensbotschaften sofort verbreiteten Nachrichten über Massenentlassungen.

Die Aussetzung der Pflicht, Insolvenz anzumelden, die auf Corona zurückgeht, lässt auch ohne Corona nicht überlebensfähige Unternehmen fortbestehen, zu Lasten der Gläubiger. Mögen die Banken heute froh sein, die vielen Milliarden ohnehin fauler Kredite nicht sofort abschreiben zu müssen, was manche von ihnen in Probleme brächtet, so gilt: Die Rückzahlungschancen für Kredite nicht überlebensfähiger Unternehmens werden durch Aufschub nicht grösser, sondern geringer.

 

Wie geht es weiter?

Wieder einmal hat sich bewahrheitet: Wenn die Staaten massiv in die Wirtschaft eingreifen und Marktkräfte ausser Kraft setzen, treten Störungen ein. Deren Tragweite, Dauer und Folgen lassen sich nur sehr schwer abschätzen. Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank unter ihrem früheren Präsidenten Draghi lag vor allem im Interesse der Schuldenmacher-Staaten wie Italien, Spanien, Griechenland und auch Frankreich. Der auch haushaltspolitisch ausgesprochen unglücklich agierende frühere deutsche Finanzminister Schäuble erreichte nur wegen dieser Nullzinspolitik einen ausgeglichenen Haushalt. Irgendwann platzt ein solcher Ballon, das ist sicher.

Die „Coronakrise“ und die vielen Milliarden staatlicher Interventionen haben zum Beispiel im Immobilienbereich in den Ballungsgebieten eine für den „normalverdienenden“ wohnungssuchenden Bürger existenzbedrohende Inflation mit horrenden Preissteigerungen bewirkt. Corona hat freilich u.a. auch vom fundamentalen Versagen der Politik im Bereich des Wohnungsbaus abgelenkt. Die Aktienkurse in Europa und in den USA haben nichts mehr mit seriöser Unternehmensbewertung zu tun. Aktieninvestments sind heute ebenso wie Immobilieninvestments Folgen der Verzweiflung der privaten und institutionellen Anleger, die über Geld verfügen.

Eines Tages werden, wie bei der letzten Finanzkrise, Anleger die Erkenntnis gewinnen: Wenn ich in völlig überschuldeten und finanziell maroden Staaten wie Italien und Spanien Geld in Form einer Anleihe gebe, besteht die Gefahr, dass nach deren Ablauf nicht genügend neue Gläubiger bereit sind, frisches Geld zur Rückzahlung  der alten Anleihen zur Verfügung zu stellen. Dann kommt der finanzielle Zusammenbruch eines solchen Staates, wie das Beispiel Griechenland gezeigt hat. Auch Staaten können nicht unbegrenzt Schulden aufhäufen.

Und was kommt dann? Müssen wir befürchten, dass Staaten, die ein Virus zum Anlass nehmen, Grundrechte ihrer Bürger, wie die Freiheit der Bewegung und die Versammlungs-/Demonstrationsfreiheit mit Füssen zu treten, erst recht das Eigentumsgrundrecht nicht respektieren? Werden solche Staaten dann nicht nur, wie Deutschland und andere europäische Länder heute schon, ab einem mittleren Einkommen ca. die Hälfte und mehr davon per Steuern wegnehmen, sondern zusätzlich auf das Vermögen zugreifen?

Das Szenario ist real: Das neue SPD-Vorsitzenden-Duo Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken haben solche Pläne einer Vermögensabgabe schon in die Debatte geworfen. Und wer im Amt des  nordrhein-westfälische Finanzministers Datenhehlern aus Liechtenstein, der Schweiz und anderen Ländern Millionen und eine neue Identität gegeben hat, nur um an deutsche Steuersünder heranzukommen, von dem ist schwerlich Respekt vor dem Eigentum zu erwarten. In Deutschland und in vielen anderen EU-Ländern haben Eingriffe in das Vermögen der Reichen und derer, die die Politik als solche willkürlich definiert hat, die Masse der Bevölkerung und den allergrössten Teil der Politiker nie gestört. Auch diesbezüglich ist grosse Wachsamkeit geboten; auch das Eigentum ist ein wichtiges Grundrecht, das in Hochsteuerländern nicht noch weiter durch Abgaben ausgehöhlt werden darf.

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