In Deutschland, Österreich und in der Schweiz ist das normale Leben wieder angelaufen. Die Politik und ihre Wortführer in der Coronakrise werden keine Zwischenbilanz ziehen. Sie fällt verheerend zu ihren Lasten aus.
Die Zahlen (Stand 9. Juni):
- In der Deutschland gibt es 186.109 nachgewiesene Infektionen. 8695 Menschen sind gestorben, 169.556 gelten als genesen.
Das heisst: Von 83,1 Mio. Einwohnern sind 0,01046 Prozent = 0,1046 Promille an Covid 19 gestorben. In Deutschland sterben jährlich ca. 230.000 Menschen an Krebserkrankungen, an Herz-Kreislauferkrankungen ca. 345.000, an Krankheiten des Atmungssystems ca. 72.000. 2018 sind in Deutschland insgesamt 154.874 Menschen verstorben (Zahlen des Stat. Bundesamts).
- In der Schweiz gibt es 30.874 nachgewiesene Infektionen. Bis 7. Juni 2020 belief sich die Zahl der Todesfälle in der Schweiz und in Liechtenstein auf 1661 Personen, von denen 97 % an eine oder mehrere Vorerkrankungen gelitten und über 50 % älter als 84 Jahre waren.
Das heisst: von 8,545 Mio. Einwohnern sind 0,0194 Prozent = 0,194 Promille gestorben.
- Bei wie vielen Menschen das Virus die wesentliche Ursache war und wie viele ohnehin gestorben wären, ist statistisch nicht zuverlässig erfasst.
- Tatsächlich ist der Promillesatz der Verstorbenen wohl noch geringer; denn die tatsächliche Zahl der Infizierten wurde gar nicht erfasst. Zahlreiche Personen haben nicht gewusst, dass sie an Covid 19 erkrankt sind und sind, wie bei einer normalen Erkältung, wieder genesen.
Die Historie
Die Infektion brach in Wuhan in China Ende 2019 aus und die Infektionsgefahr war der Politik und der Öffentlichkeit im Jahr 2020 weltweit bekannt. Bundesgesundheitsminister, Bundesinnenminister, alle Ministerpräsidenten der Bundesländer, die Bundeskanzlerin und die österreichische Bundesregierung („Infektionszentrum Ischgl!“) haben schlicht jede Vorsorge versäumt. Unkontrolliert konnten Menschen aus China und sogar aus Wuhan einreisen und so wurde das Virus u.a. in einem bayerischen Unternehmen verbreitet.
Mitte Februar 2020 war in Wuhan der Höhepunkt erreicht. Es wäre genügend Zeit verbleiben, Testmöglichkeiten zu schaffen und vor allem Masken herstellen zu lassen. Nichts ist geschehen! Bundesgesundheitsminister Span spielte das Virus herunter, Kanzlerin Merkel tat zunächst so, als gehe sie das gar nichts an.
Im März erhöhten sich die Infektionszahlen und es brach politischer Aktivismus aus. Bis dahin unbeliebte und bundesweit unbedeutende Politiker wie der Bundesgesundheitsminister Span und der bayerischen Ministerpräsident Söder, erkannten ihre Chance und ergriffen sie: Ein Krise mit unabsehbaren Folgen und einem real möglichem Massensterben wurde ausgerufen. Die Bevölkerung wurde darüber getäuscht, dass alles auf Spekulationen beruhte.
Genannt wurde das völlig aus der Luft gegriffene und sich schon nach wenigen Wochen als Phantom herausstellende Ziel: Es braucht einen Shut-down, damit sich die Zahl der Ansteckungen so verlangsamt, um eine völlige Überlastung der Intensivstationen der Krankenhäuser zu verhindern.
Tatsächlich ist das Gegenteil eingetreten: Die Intensivstationen der allermeisten Krankenhäuser waren unausgelastet. Auch die anderen Abteilungen hatten kaum noch Patienten, zu gross war bei Kranken und Ärzten die Panik. Zahlreiche Menschen starben mangels Behandlung ihrer anderen, schweren Krankheiten. Das deutsche Bundesinnenministerium schätzt die Zahl der Todesfälle aufgrund unterbliebener medizinischer Behandlung auf mind. 5.000 bis max. 125.000. Nähme man nur einen Mittelwert an, dann wären ca. 60.000 Menschen allein als Folge der Massnahmen zur Bekämpfung der jüngsten Corona-Grippe gestorben. Darin sind noch nicht die Todesfälle enthalten, die aufgrund von Selbstmorden, übermässigem Drogenkonsum, häuslicher Gewalt u.ä. während und als Folge der Zwangsmassnahmen vorfielen.
Als erster Ministerpräsident verkündet Markus Söder am 21.3.2020 den Shut down: Mit einer flächendeckenden Ausgangssperre legt er auch weite Teile der Wirtschaft lahm. Die meisten Geschäfte werden geschlossen, die Hotels dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen, Gastronomiebetriebe nur noch Speisen verkaufen, aber keine Gäste mehr bewirten. Die Auswahl der betroffenen Unternehmen ist zufällig, ja willkürlich. Zunächst dürfen z.B. Baumärkte noch offen bleiben, Elektromärkte müssen sofort schliessen. Sachlicher Grund? Nicht zu erkennen!
Das Einschliessen kranker Menschen ist Quarantäne. Das Einschliessen gesunder Menschen ist Tyrannei
Von der schwersten Einschränkung der Grundrechten seit der letzten Diktatur spricht der bayerische Ministerpräsident ebenso wie seine Kollegen nicht. Dieser massive Eingriff scheint niemandem rechtfertigungsbedürftig. Das ist der grösste verfassungsrechtliche Skandal in der Geschichte Deutschlands. Das Einsperren der Menschen in ihren Wohnungen wird zunächst in Bayern durch einen schlichten Verwaltungsakt in juristisch schlampiger Sprache und dann durch eine Rechtsverordnung erwirkt. Im Parlament wird das alles nicht debattiert!
Zahlreiche unkoordinierte Reaktionen der Exekutive und des Bundesgesetzgebers begleiten das Geschehen. 6 der 16 Bundesländer erliessen Ausgangsverbote und schossen in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus; denn wenn die Ansteckung, wie bekannt war, durch Tröpfcheninfektion kam, konnte sie durch Kontaktbeschränkungen in Form von Abstand halten und durch Tragen von Masken eingedämmt werden.
Das Grundrecht der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz) ist eines der wichtigsten Rechte in einem demokratischen Bundesstaat. Für Freiheitsentziehung verlangt die Verfassung das Handeln eines Richters. Jedes Festhalten eines Tatverdächtigen durch die Polizei, das länger als 24 Stunden andauert, bedarf zu Recht einer richterlichen Anordnung.
Dies zeigt für uns deutlich: Die massgeblichen Politiker haben die persönliche Profilierung als Krisenmanager über die Grundrechte der Bürger gestellt.
In Bayern war dieser Grundrechtseingriff mit 46 Tagen am längsten. Schon der Eingriff als solcher hätte der sorgfältigen Rechtfertigung bezüglich jeder einzelnen Massnahme und ihrer Intensität bedurft. Aber auch das Aufrechterhalten war permanent zu überprüfen und zu rechtfertigen. Stattdessen verkündeten die Ministerpräsidenten, die Bundeskanzlerin und einige Bundesminister, sie entschieden beim nächsten Zusammenkommen über weitere Massnahmen oder Lockerungen.
Das klingt wie in finstersten monarchischen und diktatorischen Zeiten: Erst wenn die Herrscher belieben, sich zu treffen, entscheiden Sie über die Wiederherstellung elementarer Grundrechte der Bürger. Das alles geschah in der heutigen Zeit mit ihren permanenten Möglichkeiten der Kommunikation, z.B. mittels Videokonferenzen!
Die verbal so ähnlich klingenden Massnahmen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen unterscheiden sich in ihrer Intensität der Einschränkung der Grundrechte fundamental. Die Ausgangsperre ist Freiheitsberaubung und unverhältnismäßig gegenüber der Gesunden, die niemanden anstecken können. Kontaktbeschränkungen schützen gezielt vor Ansteckungen und sind völlig ausreichend. In Bayern war schon das Verlassen der Wohnung nur bei besonderen Gründen erlaubt; nicht einmal ein Spaziergang im eigenen Garten gehört zur Wohnung! Die Ausnahmebestimmungen waren so eng, ja schlampig gefasst und die Bussgelder so hoch, dass sie einen hohen Einschüchterungseffekt hatten.
Rechtsstaatlich höchst bedenklich ist zudem, dass die Entscheidungen nicht auf Fakten, sondern auf höchst spekulative und wissenschaftlich-methodisch unhaltbare Prognosen ersetzt wurden. Das Robert-Koch-Institut und sein Leiter Prof. Wieler, ein studierter Tierarzt und Prof. Drosten von der Charité, ein Labormediziner, wurden zu Fernsehstars hochstilisiert. Deren Spekulationen waren, statt der Grundrechte, das Mass für die Politiker.
Das wirtschaftliche Desaster
Es ist verheerend und das Schlimmste kommt noch. Allein Deutschland nimmt ca. 350 Milliarden neue Schulden auf. Das Geld ist nicht bei den ärmsten Teilen der Bevölkerung angekommen, die als Niedrig- oder auch Normalverdiener den Arbeitsplatz verloren haben oder Kurzarbeit akzeptieren mussten. (zu den Einkommensverhältnissen siehe unseren Artikel 20.2.2020). Ihnen fehlt das Nötigste zum Lebensunterhalt.
Der ökonomisch grösste Unsinn ist die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze. Unternehmen versuchen immer, die am Markt erzielbaren Bruttopreise bei den Endverbrauchern durchzusetzen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist der EDV-mässige und administrative Aufwand ausserordentlich höher als der Ertrag. Schon die Senkung der Umsatzsteuersätze für Hotelübernachtungen im Jahr 2009 auf damaligen Druck der FDP erwies sich als Flopp; die Preise sanken nicht.
In Deutschland ist im April der Export um ca. 30 % eingebrochen. Die Zahl der im Mai 2020 in Deutschland neu zugelassenen Autos sank um 53 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit liegt eine Schlüsselindustrie am Boden.
Wer haftet für die Schäden?
Schuldhaft waren schon die Versäumnisse: Allein ein Einreiseverbot aus Wuhan und sodann aus ganz China hätte viele Infektionen verhindert. Danach hätte die rechtzeitige Sorge für Masken und Tests den unverhältnismässigen Shut-Down überflüssig gemacht. Die fehlende, tägliche Überprüfung des Fortbestands jeder einzelnen Massnahme war auch aus damaliger Sicht das vorsätzliche Aufrechterhalten schädigender Anordnungen.
Der Bundesgerichtshof als das oberste deutsche Zivilgericht hat vor kurzem ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Ein Hersteller von abgasmanipulierten Autos muss den Käufern aus vorsätzlicher, sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) für entstandene Vermögensschäden haften. Legt man zusätzlich die zu dieser Vorschrift schon bis dahin entwickelte Auslegung des Bundesgerichtshofs auf das Verhalten mancher Politiker an, dann liegt sogar eine persönliche Haftung einiger Verantwortlicher nahe. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Gerichte bei der Spezialnorm zur Beamtenhaftung (§ 389 BGB) diese strengen Masstäbe auch anlegen oder Politiker nach § 826 BGB haften müssen.
Sie haben gewusst und in Kauf genommen, dass durch das Betriebsverbot den Unternehmen hohe Schäden entstehen. Sie entschieden aufgrund weithin spekulativer Erkenntnisse und sie wählten vor allem nicht die mildesten Mittel. Mehrere Verfassungsgerichtshöfe der Länder haben die Verfassungswidrigkeit einer Reihe von Massnahmen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt.
Im Interesse des Rechtsstaats bleibt zu hoffen, dass Unternehmer Schadensersatzklagen erheben. Allerdings werden deutsche Staatsdiener von persönlichen Haftungen nach Art. 34 Grundgesetz freigestellt, den Schaden hat der Staat und damit die Gesamtheit der Steuerzahler, zu tragen. Ein Rückgriff ist aber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit möglich. Wer sollte ihn gegen amtierende Ministerpräsidenten und Minister ausführen?
Der Schaden für den Rechtsstaat und die freiheitliche Demokratie als Institution ist irreparabel. Es klingt wie Ironie, wenn daraus, dass gerade einmal ca. die Hälfte der Bevölkerung – wobei diese Zahl nicht zuverlässig sein muss, wie oft bei Meinungsumfragen – die Politik von einer Stärkung der Demokratie spricht. Die Parlamente wurden übergangen. Die Grundrechte der Staatsbürger wurden mit Füssen getreten. Niemals kann und darf Volkes (mittels mehr oder weniger genauer Meinungsumfragen ermittelten) Sympathie so etwas legitimieren oder moralisch rechtfertigen.
Besonders schlimm sind auch die psychischen Schäden, die so viele Menschen zugefügt wurden. Alte Menschen sind vereinsamt, musste alleine und ohne angehörigenbesuch sterben. Vor allem Kinder aus sogenannten bildungsfernen Schichten, deren Eltern nicht die Schule ersetzen können, können die Zeit des verlorenen Schulunterrichts nicht aufholen.
Die vielen finanziell ruinierten privaten und unternehmerischen Existenzen mahnen uns alle: Wir dürfen nicht zur Tagesordnung übergehen! Die Politiker müssen jeden dieser Schäden rechtfertigen und zur Verantwortung gezogen werden.

